Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Warum die Werkstatt-Schätzung Sie Geld kosten kann

Nach einem unverschuldeten Unfall in der Region Hannover stehen viele Geschädigte vor der Frage: Reicht es, in die Werkstatt zu fahren und einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, oder sollte ich einen Kfz-Gutachter rufen?

Auf den ersten Blick wirkt der Kostenvoranschlag unkompliziert. Doch wer sich darauf verlässt, verzichtet oft auf Hunderte oder sogar Tausende Euro, die ihm rechtlich zustehen würden. Als Ihr Kfz-Ingenieurbüro SV ING erklären wir Ihnen die entscheidenden Unterschiede.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Er dient der Werkstatt als Grundlage für den Auftrag. Das Problem: Er hat keine beweissichernde Funktion und lässt zentrale Ansprüche des Geschädigten komplett außen vor.

Was bietet Ihnen ein professionelles Kfz-Gutachten?

Ein Gutachten ist eine umfassende Dokumentation des Schadens. Es ist ein rechtssicheres Dokument, das deutlich über die reinen Reparaturkosten hinausgeht:

  1. Wertminderung (Merkantiler Minderwert): Ein Unfallwagen ist weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug – auch nach einer perfekten Reparatur. Diese Wertminderung wird nur im Gutachten exakt berechnet.
  2. Nutzungsausfall: Während Ihr Auto in der Werkstatt steht, steht Ihnen eine Entschädigung in Geld zu. Wir berechnen die genaue Höhe pro Tag.
  3. Wiederbeschaffungswert & Restwert: Sollte ein Totalschaden vorliegen, ermitteln wir den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall und den Wert des Wracks.
  4. Beweissicherung: Wir dokumentieren den Schaden so detailliert, dass die gegnerische Versicherung ihn nachträglich nicht „kleinrechnen“ kann.

Der Kosten-Check: Wer zahlt den Gutachter?

Dies ist der wichtigste Punkt für Sie: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist die gegnerische Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen.

Wichtig: Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl! Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners an deren eigene „Partner-Gutachter“ verweisen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten – Die Entscheidungshilfe

  • Kostenvoranschlag: Nur bei sogenannten Bagatellschäden (Schäden unter ca. 750 – 1.000 Euro) sinnvoll.
  • Gutachten: Bei jedem größeren Schaden über der Bagatellgrenze absolut notwendig, um Ihre volle Entschädigung zu erhalten.

Gehen Sie kein Risiko ein

Verlassen Sie sich bei der Schadensregulierung in Garbsen nicht auf Schätzungen. Ein Kostenvoranschlag deckt oft nur die Oberfläche ab, während ein Gutachten Ihre gesamte finanzielle Position absichert.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Schaden die Bagatellgrenze überschreitet? Kommen Sie direkt zu uns nach Garbsen oder kontaktieren Sie uns online. Wir werfen einen professionellen Blick auf den Schaden und beraten Sie ehrlich, welcher Weg für Sie der beste ist.

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